Diese Form der Bestattung ist nur erlaubt für totgeborene und nicht bestattungspflichtige Kinder unter 500 Gramm und totgeborene Kinder aus Schwangerschaftsabbruch unabhängig vom Gewicht.
Wenn Ihr Euer Recht auf eine individuelle Bestattung nicht wahrnehmt, sind die medizinischen Einrichtungen und Ärzte in Rheinland-Pfalz gesetzlich verpflichtet, diese Kinder würdig zu bestatten.
Die Kliniken händigen einen Flyer aus, der alle notwendigen Informationen und Adressen von AnsprechpartnerInnen enthält und Eltern, Geschwistern, Angehörigen und Freunden die Teilnahme an einer Trauerfeier mit Urnen- bzw. Erd-Beisetzung ermöglicht.
Solltet Ihr keinen Flyer oder Informationen erhalten haben, wendet Euch bitte an uns!
Aus den mit uns kooperierenden Kliniken ist eine Gemeinschafts-Bestattung für Euch kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Die Ruhestätten sind auch Orte der Trauer und des Gedenkens für alle Diejenigen, die nicht wissen, wo ihr Kind geblieben ist. Weil es für einen Abschied nie zu spät ist, laden wir ganz herzlich ein, an einer der Trauerfeiern teilzunehmen und sein Kind so symbolisch auch am Grab zu würdigen. Auf Wunsch wird der Name oder Kosename des Kindes während der Trauerfeier genannt.
Wenn Ihr gerne nähere Informationen und eine Einladung möchtet, nehmt bitte mit uns Kontakt auf.
Termine bei „Ruhestätten, Kliniken“
Die Liturgie der Trauerfeier berücksichtigt die Bedürfnisse von trauernden Eltern, soweit dies möglich ist.
An einer Gemeinschafts-Ruhestätte gedenken viele Trauernde, was Rücksichtnahme und Verständnis erfordert. Daher finden entsprechend kleine und angepasste Gedenkstücke dort Ihren Platz, manchmal auf extra vorgesehenen Flächen. Nach Pflegearbeiten oder Bestattungen kann es sein, dass die Gedenkstücke an einem anderen Platz liegen. Diese werden von Zeit zu Zeit aussortiert oder ggf. entsorgt. Bei manchen Ruhestätten werden die Gedenkstücke für eine gewisse Zeit in einen Korb gelegt, damit die Angehörigen diese wieder mitnehmen können. Leider kommen auch an solchen Gedenkstätten Diebstähle oder Beschädigungen vor, es bestehen jedoch keinerlei Ansprüche und jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
Bei einem Besuch der Ruhestätte können gerne Unkraut gejätet und die Pflanzen gegossen/gepflegt werden.
Bitte beachtet die jeweiligen Friedhofssatzungen/Regelungen vor Ort.