Beerdigungen und Trauerfeiern sind Rituale, die helfen, den Tod zu begreifen und als wichtiges Familienereignis zu erleben. Das kurze Leben Eures Kindes erfährt somit eine Wertschätzung.
Eine individuelle Bestattung Eures verstorbenen Kindes könnt Ihr immer veranlassen – unabhängig von Schwangerschaftswoche und Geburtsgewicht. Bei Totgeburt mit mindestens 500 Gramm und Lebendgeburt (gewichtsunabhängig) beträgt die Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz vierzehn Tage, die auf Antrag ggf. verlängert werden kann. Die am Wohnort üblichen Bestattungskosten tragt Ihr als Eltern.
Mit dem Bestatter klärt Ihr alle Formalitäten und wählt die von Euch gewünschte Bestattungsart, wie Erd- oder Feuerbestattung und die Art der Grabstelle, wie z. B. Kinder-, Wahl-, Reihen-, Urnengrab, anonymes Grabfeld oder eine mögliche Zulegung in ein bereits vorhandenes Grab Angehöriger. Eine Urnenbestattung in Friedwäldern oder Ruheforsten ist ebenso möglich.
Alle neuen Bestattungsarten, die im rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz (09/2025) eingeführt wurden, können laut Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit NICHT für Kinder und Sternenkinder angewandt werden.
Ein entsprechendes Antwortschreiben auf unsere dahingehende Anfrage von Minister Clemens Hoch liegt uns vor.
Unter Einbezug eines Geistlichen/Trauerredners klärt Ihr den Zeitpunkt und den Ablauf der Trauerfeier, die Ihr nach Euren Wünschen und Bedürfnissen gestalten oder mitgestalten könnt. Die nachfolgenden Anregungen können Euch helfen, das für Euch Passende zu finden.